Versicherer sind aufgrund der IDD (Insurance Distribution Directive) verpflichtet, ab dem 23. Februar 2018 für neue Produkte und im Falle von wesentlichen Änderungen bei bestehenden Produkten einen abstrakten Zielmarkt festzulegen, um sicherzustellen, dass der Kunde immer im Fokus steht. Unsere Zielmarktfestlegung finden Sie nachfolgend näher beschrieben. Der Vertriebspartner kennt diese Informationen – und stellt im Rahmen des Beratungsprozesses sicher, dass grundsätzlich im Rahmen des Zielmarktes verkauft wird.
Hinweis:
Bitte beachten Sie ab sofort bis zum Jahresende unsere neue telefonische Erreichbarkeit:
Unser telefonischer Kundenservice ist montags bis dienstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, mittwochs von
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags und freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.