Vererben und Verschenken
„Vererben, verschenken, Vermögen bewahren – mit WeitBlick? Umso besser!"
Sie suchen nach guten Argumenten, um wohlhabende Kunden zu gewinnen? Dann schauen Sie mal auf die Tools, die Ihnen Standard Life genau dafür zur Verfügung stellt. Zum Beispiel die Standard Life Erfolgsrezepte oder die Beratung durch unsere zertifizierten Ruhestandsplaner. Und jetzt neu: Die Abkürzung beziehungsweise der „Shortcut“ oder auch Kurzfilm zu den wichtigsten Informationen zu unserer fondsgebundenen Lebensversicherung WeitBlick. Francesco Lo Cicero von Standard Life stellt in diesem kurzen Film einfach und verständlich drei Konstellationen vor, bei denen WeitBlick für Ihre Kundinnen und Kunden besonders attraktiv sein kann – gerade wenn sie schon frühzeitig über die Übertragung von Vermögen auf Kinder oder Enkel nachdenken. Dadurch können nämlich verschiedene Vorteile für Kundinnen und Kunden entstehen, so auch die Reduzierung von Erbschaftssteuern, soweit eine solche Steuerlast besteht.
Der„Shortcut“ ist ideal zur Verwendung im Kundengespräch!
Sie interessieren sich für eine Partnerschaft mit Standard Life? Dann lernen Sie uns kennen in einem
Sie möchten von Francesco Lo Cicero weitere Informationen zu unserer WeitBlick? Dann nehmen Sie hier Kontakt auf:
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Mit der WeitBlick können Ihre Kundinnen und Kunden im Rahmen einer Schenkung auf einfache Art bereits zu Lebzeiten Vermögen an nahestehende Personen übertragen und haben dabei die Möglichkeit, Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu nutzen.
Vermögen übertragen: Familien-Option
Ob Ehepartnerin oder Ehepartner, Kind oder andere nahestehende Person – mit der Familien-Option können Ihre Kundinnen und Kunden zwei Versicherungsnehmer und bei Bedarf auch zwei versicherte Personen in den Vertrag aufnehmen. Dabei können sie im Hier und Jetzt
- die volle Kontrolle über das angelegte Vermögen behalten.
- als Endalter 100 Jahre wählen, um möglichst lange von den Steuerbegünstigungen zu profitieren.
Attraktive Steuervorteile
Gut zu wissen: Anders als bei einem Direktinvestment in Fonds sind Fondswechsel während der Laufzeit in einer Lebensversicherung steuerfrei und kostenlos. Auch nach Ablauf des Vertrags können attraktive Steuervorteile warten: Denn da fallen normalerweise 25 Prozent Abgeltungssteuer* auf die Gewinne an. Hat die Kundin oder der Kunde aber das 62. Lebensjahr vollendet und läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre, unterliegt lediglich die Hälfte des Ertrags der individuellen Einkommensteuer.
* Kapitalertragssteuer mit abgeltender Wirkung. Zuzüglich müssen wir Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten.
Alles zu WeitBlick
Ihre Ansprechpartner
Immer Zugriff auf die Ersparnisse: flexibler Auszahlungsplan
Wenn Ihre Kundinnen und Kunden regelmäßig eine Finanzspritze aus ihrem Vertrag haben möchten, zum Beispiel, um ihre Rente aufzustocken oder um den Enkel zu unterstützen, können sie einfach den Auszahlungsplan nutzen. Er ist kostenlos und ab dem ersten Monat möglich. Die Häufigkeit und Höhe der Auszahlungen legen die Kundinnen und Kunden selbst fest – und können sie jederzeit ändern. Das gilt auch für den Fonds innerhalb ihrer WeitBlick, aus dem die Zahlungen entnommen werden. Außerdem bieten wir die Möglichkeit, nach bestimmten Regeln Kapital zu entnehmen, wenn es gebraucht wird. Kostenlos – und innerhalb weniger Tage.
Das Kapital im Vertrag aufstocken: zuzahlen
Natürlich können Ihre Kundinnen und Kunden das Fondsvermögen in ihrem Vertrag durch Zuzahlungen aufstocken. Zuzahlungen sind monatlich möglich und sie bestimmen dabei, ob die Zuzahlung in einen bisherigen Fonds fließt oder in einen neuen.
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Weitere Informationen zu WeitBlick
- Den Ruhestand finanziell ordnen - WeitBlick (Broschüre, PDF, 159 KB)
- 10/2022 Versichern, Vermögen organisieren, Rendite erwirtschaften, Steuervorteile nutzen
- WeitBlick: Vererben und Verschenken (Einseiter, PDF, 106 KB)
- 12/2023 Die Familien-Option von WeitBlick
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