

Ihr direkter Draht zu uns
Kompetenz, gepaart mit Engagement und Leidenschaft
Sie suchen einen Sparringspartner?
Hier werden Sie fündig!
Login
Ruhestandsplanung

Unser Beispiel eines typischen Rentner- und ehemaligen Normalverdiener-Haushalts erklärt, wie Vererben ohne Erbschaftssteuer gelingen kann. Im Fokus steht dabei die Kombination aus klaren Bezugsrechtsregelungen und der Möglichkeit, zwei versicherte Personen zu wählen. Wir zeigen, wie sich Liquidität und Kontrolle bis ins hohe Alter erhalten lassen, während Begünstigte zielgenau, unabhängig vom Testament und ohne ständige Notartermine bedacht werden. Nutzen Sie unseren Beitrag für mehr Klarheit beim Thema „Vererben und Verschenken” in der professionellen Ruhestandsplanung.
Hannelore (73) und Georg (75) – Haus abbezahlt, kleines Depot, zwei Enkel – möchten Vermögen fair weitergeben. Sie liegen als Normalverdiener unterhalb der Freibeträge und wollen keine starre Lösung, die bei jeder Veränderung zum Notar führt. Wichtig sind ihnen vor allem Planbarkeit, geringe Komplexität und die Option, Quoten später anzupassen. Hier kommt unsere fondsgebundene Lebensversicherung WeitBlick ins Spiel. Diese Lösung vereint wesentliche Elemente einer professionellen Kapitalanlage und kann attraktive Steuervorteile ermöglichen. WeitBlick startet ab 15.000 Euro Einmalbeitrag.
Mit WeitBlick von Standard Life hinterlegen die Großeltern die Enkelkinder als Begünstigte, während die Großeltern selbst Versicherungsnehmer sind. Das Bezugsrecht wird über Prozentanteile (zum Beispiel 50/50) gesteuert und lässt sich jederzeit kostenfrei ändern – etwa wenn eine Person wegfällt oder weitere Familienmitglieder hinzukommen. Die Todesfallleistung fließt unabhängig vom Testament direkt an die benannten Personen. Sie ist nach geltendem Recht einkommenssteuerfrei – inklusive Erträge. Die erbschafts- beziehungsweise schenkungssteuerliche Behandlung richtet sich nach der persönlichen Situation und aktuellen Rechtslage.
Eine Besonderheit von WeitBlick: Es können zwei versicherte Personen – hier beide Großeltern – gewählt werden. Die Leistung wird erst beim Letztversterbenden fällig (auch: Leistungsfall beim Zweitversterben). Bis dahin behalten Hannelore und Georg die volle Kontrolle über das Kapital, etwa für Pflege, Umbauten oder unerwartete Ausgaben. Das erhöht ihre Planungssicherheit, ohne die spätere Begünstigung aus dem Blick zu verlieren.
Zwei Jahre später ändert sich die Lebenslage der Enkel: neues Studium, Auslandspläne, Familiengründung. Jedes Leben verläuft anders. Die Großeltern bleiben entspannt und passen die Bezugsrechte per einfacher Mitteilung an – zum Beispiel von 50/50 auf 60/40. Es braucht wieder keinen Notartermin. Die Quoten sind dokumentiert, die Planung kommt weiterhin ohne die Berücksichtigung von Freibeträgen aus. Die Auszahlung erfolgt später problemlos an die benannten Personen.
Innerhalb der geltenden Freibeträge lassen sich Schenkungen und spätere Todesfallleistungen steuerlich umsichtig gestalten. Trotzdem gilt: Die erbschafts- und schenkungssteuerliche Beurteilung ist individuell. Empfehlenswert sind regelmäßige Checks der Bezugsrechte sowie eine Abstimmung mit steuerlichem Rat, insbesondere bei komplexeren Vermögens- oder Familienkonstellationen.
Unser Beispiel zeigt, wie sich für Ihre Kundinnen und Kunden in der Altersgruppe 70 plus mit WeitBlick drei Ziele verbinden lassen: Kontrolle und Liquidität bis ins hohe Alter, eindeutige und jederzeit anpassbare Begünstigung per Bezugsrecht sowie eine einkommenssteuerfreie Todesfallleistung inklusive Erträge. Für Ihre Beratungspraxis bedeutet das: weniger Formalaufwand, klare Prozesse und eine Lösung, die mit einer Familie beziehungsweise über Generationen mitwächst.

Kompetenz, gepaart mit Engagement und Leidenschaft
Sie suchen einen Sparringspartner?
Hier werden Sie fündig!

Bezugsrecht
Zielgenaues Vererben, unabhängig vom Testament; Quoten jederzeit ohne Kosten anpassbar.
Zwei versicherte Personen
Leistungsfall beim Zweitversterben: Kontrolle und Liquidität bis zuletzt.
Todesfallleistung
Einkommensteuerfrei inkl. Erträge nach geltendem Recht; Erbschafts-/Schenkungssteuer individuell.
Freibeträge
Planung innerhalb der Freibeträge; regelmäßige Prüfung sinnvoll.
Prozess
Auszahlung direkt an Begünstigte; dokumentierte Quoten minimieren Streit.