Ruhestandsplanung 70 plus: Vererben und Verschenken – ein Praxisbeispiel

Ruhestandsplanung
Unser Beispiel eines typischen Rentner- und ehemaligen Normalverdiener-Haushalts erklärt, wie Vererben und Verschenken innerhalb der Freibeträge gelingen kann. Im Fokus steht dabei die Kombination aus klaren Bezugsrechtsregelungen und der Möglichkeit, zwei versicherte Personen zu wählen. Wir zeigen, wie sich Liquidität und Kontrolle bis ins hohe Alter erhalten lassen, während Begünstigte zielgenau, unabhängig vom Testament und ohne ständige Notartermine bedacht werden. Nutzen Sie unseren Beitrag für mehr Klarheit beim Thema “Vererben und Verschenken” in der professionellen Ruhestandsplanung.
Hannelore (73) und Georg (75) – Haus abbezahlt, kleines Depot, zwei Enkel – möchten Vermögen fair weitergeben. Sie liegen als Normalverdiener unterhalb der Freibeträge und wollen keine starre Lösung, die bei jeder Veränderung zum Notar führt. Wichtig sind ihnen vor allem Planbarkeit, geringe Komplexität und die Option, Quoten später anzupassen.
Mit dem Produkt WeitBlick von Standard Life hinterlegen die Großeltern die Enkelkinder als Begünstigte und vergeben Prozentanteile (z. B. 50/50). Das Bezugsrecht lässt sich jederzeit kostenfrei ändern – etwa wenn eine Person wegfällt oder weitere Familienmitglieder hinzukommen. Die Todesfallleistung fließt unabhängig vom Testament direkt an die benannten Personen. Sie ist nach geltendem Recht einkommensteuerfrei – inklusive Erträge. Die erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Behandlung richtet sich nach der persönlichen Situation und aktueller Rechtslage.
Eine Besonderheit von WeitBlick: Es können zwei versicherte Personen – hier beide Großeltern – gewählt werden. Die Leistung wird erst beim Letztversterbenden fällig (auch: Leistungsfall beim Zweitversterben). Bis dahin behalten Hannelore und Georg die volle Kontrolle über das Kapital, etwa für Pflege, Umbauten oder unerwartete Ausgaben. Das erhöht ihre Planungssicherheit, ohne die spätere Begünstigung aus dem Blick zu verlieren.
Zwei Jahre später ändert sich die Lebenslage der Enkel: neues Studium, Auslandspläne, Familiengründung. Jedes Leben verläuft anders. Die Großeltern bleiben entspannt und passen die Bezugsrechte per einfacher Mitteilung an – von 50/50 auf 60/40. Es braucht wieder keinen Notartermin. Die Quoten sind dokumentiert, die Planung bleibt innerhalb der Freibeträge. Die Auszahlung erfolgt später problemlos an die benannten Personen.
Unser Beispiel zeigt, wie sich für Ihre Kundinnen und Kunden in der Altersgruppe 70+ mit WeitBlick drei Ziele verbinden lassen: Kontrolle und Liquidität bis ins hohe Alter, eindeutige und jederzeit anpassbare Begünstigung per Bezugsrecht sowie eine einkommensteuerfreie Todesfallleistung inklusive Erträge. Für Ihre Beratungspraxis bedeutet das: weniger Formalaufwand, klare Prozesse und eine Lösung, die mit der Familie mitwächst.
Aspekt | Kurz erklärt |
---|---|
Bezugsrecht | Zielgenaues Vererben, unabhängig vom Testament; Ouoten jederzeit ohne Kosten anpassbar. |
Zwei versicherte Personen | Leistungsfall beim Zweitverterben: Kontrolle und Liquidität bis zuletzt. |
Todesfallleistung | Einkommensteuerfrei inkl. Erträge nach geltendem Recht; Erb-/Schenkungsteuer individuell |
Freibeträge | Planung innerhalb der Freibeträge; regelmäßige Prüfung sinnvoll. |
Prozess | Auszahlung direkt an Begünstigte; dokumentierte Quoten minimieren Streit. |
Hinweise | Steuerliche Beurteilung stets einzelfallabhängig; ggf. steuerlichen Rat einbinden. |
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