Geldwäsche-Verdachtsmeldungen: Neue Sicherheitsanforderung ab 01.09.2025
Das Thema „Geldwäsche“ kann auch für unabhängige Beraterinnen und Berater wichtig sein. Das Online-Portal goAML Web der europäischen Financial Intelligence Unit (FIU) wird sicherer: Ab dem 1. September 2025 ist eine 2-Faktor-Authentisierung (One-time Password per E-Mail) für alle Nutzerinnen und Nutzer notwendig.
Für alle Beraterinnen oder Berater, die mit Blick auf das Geldwäschegesetz (GwG) rechtlich verpflichtet sind, bedeutet das:
1. Prüfen Sie, ob Ihre im goAML-Portal hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist.
2. Achten Sie darauf, dass jeder Nutzer über ein eigenes, funktionsfähiges E-Mail-Postfach verfügt.
Hier finden Sie das entsprechende behördliche Anschreiben sowie eine Anleitung zum neuen Authentisierungsverfahren:
Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU)