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Standard Life Impulse

Konzentrieren Sie sich ganz auf das Jahresendgeschäft und nutzen Sie dabei unsere komfortablen Fristen für mehr Spielraum bei Ihren Geschäftsabschlüssen.
Die Fristen und Konditionen auf einen Blick:
Spätester Versicherungsbeginn: In Abhängigkeit vom jeweiligen Produkt gelten folgende Regeln für die Vordatierung:
Die Möglichkeit zur Rückdatierung von fondsgebundenen Produkten hängt vom jeweiligen Produkt ab:
Anträge können auch per E-Mail an kundenservice@standardlife.de übermittelt werden. Oder Sie nutzen unseren sicheren Dokumenten-Upload. Eine nachträgliche Einreichung der Originale ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie: Sofern es Vorgaben für die Beitragszahlung im Hinblick auf eine steuerliche Berücksichtigung im Jahr 2025 gibt, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung. Der Beitragseingang muss dann noch im Dezember 2025 erfolgen.
Zuzahlungen
Beantragungen von Zuzahlungen müssen spätestens am 15. Dezember 2025, Ende des Geschäftstags, eingehen, um für dieses Jahr noch garantiert verarbeitet zu werden. Alternativ können Ihre Kundinnen und Kunden einfach den Betrag mit dem Hinweis „Zuzahlung“ und Angabe der Vertragsnummer überweisen. Zuzahlungen für Schicht-1-Verträge (Basisvorsorge) gelten als fristgerecht, wenn diese bis spätestens 31. Dezember 2025 bei uns eingegangen sind.
Für Zuzahlungen gelten folgende Mindestbeträge:
Produktgeneration bis 16. Juni 2020 / bis 19. Januar 2021 (Basisvorsorge)
Produktgeneration ab 17. Juni 2020 / ab 20. Januar 2021 (Basisvorsorge)
Für Beitragszahlungen und Zuzahlungen bitte folgende Bankverbindung verwenden:
HSBC Continental Europe S.A., Germany
Kontoinhaber: Standard Life Versicherung
IBAN: DE47 3003 0880 0300 4780 26
BIC: TUBDDEDD