Erste Schicht Basisvorsorge | Zweite Schicht bAV und Riester hier nur Direktversicherung, Pensionsfonds und -kasse | Dritte Schicht Kapitalanlageprodukte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Welche Produkte sind zugelassen? | Lebenslange Leibrenten | Produkte mit lebenslanger Rentenleistung | Alle Kapitalanlageprodukte, die nicht die Anforderungen der 1. oder 2. Schicht erfüllen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produkteigenschaften |
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Wer gilt als Hinterbliebene(r)? |
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| Beliebige Festlegung, damit auch Vererbbarkeit möglich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerliche Behandlung der Beiträge |
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| Grundsätzlich keine steuerliche Förderung der Beitragszahlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerliche Behandlung der Leistungen | Übergang zur nachgelagerten Besteuerung sämtlicher Leistungen (auch BU-Renten) mit einer Übergangsregelung von 2005 bis 2040 Der maßgebliche Besteuerungsanteil wird durch das Jahr des Rentenbeginns festgelegt:
| Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei aufgewendet: vollständige nachgelagerte Besteuerung sämtlicher Leistungen (auch BU-Renten) | Kapitalleistungen: Erträge werden zur Hälfte besteuert, falls 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung nach Alter 60 (ab 2012: 62) des Steuerpflichtigen (= Empfänger der Auszahlung), sonst volle Versteuerung der Erträge Rentenleistungen:
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Fachinformationen
- Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für das Kalenderjahr 2020 (Infoblatt, externe Verlinkung)
- 11/2019 Beitrags- und Versicherungsrecht