
Mit sofortiger Wirkung ruft Standard Life ein länderübergreifendes Projekt ins Leben, an dem Schottland, Irland, Deutschland und Österreich gleichermaßen partizipieren.
Unsere neue Anschrift finden Sie auf der Seite Kontakt.
Herzliche Grüße
Ihr Team von Standard Life
Politisch mag der Brexit noch nicht vom Tisch sein, doch wir haben längst eine smarte Lösung gefunden und umgesetzt. Hier nochmal die wesentlichen Fakten:
Mit Zustimmung von Aufsichtsbehörden und Gerichten wurden am 29. März 2019 rund 500.000 deutsche und österreichische Verträge von Standard Life Assurance Limited in Edinburgh, Schottland, auf Standard Life International DAC in Dublin, Irland, transferiert.
Unsere Kunden genießen Insolvenzschutz nach irischem Aufsichtsrecht. Die Ansprüche von Kunden aus Lebensversicherungen werden durch ein Sicherungsvermögen geschützt.
Am 23. Juni 2016 passiert, womit kaum jemand gerechnet hat: Im Vereinigten Königreich stimmt die Mehrzahl der Wählerinnen und Wähler im Rahmen eines Referendums für einen Austritt aus der Europäischen Union (EU). Für Standard Life bedeutete das: Uns bleiben zwei Jahre. Es gilt also keine Zeit zu verlieren. Ein Brexit ohne Abkommen mit der EU würde uns die Geschäftstätigkeit in Deutschland und Österreich nicht mehr erlauben. Das muss verhindert werden.
Mit sofortiger Wirkung ruft Standard Life ein länderübergreifendes Projekt ins Leben, an dem Schottland, Irland, Deutschland und Österreich gleichermaßen partizipieren.
Um unsere Geschäftstätigkeit unverändert fortsetzen zu können, müssen die Vertragsbestände aus Schottland in ein vom Brexit nicht betroffenes Land übertragen werden. Zunächst wird die Option, eine Tochtergesellschaft in Deutschland zu errichten, geprüft.
Dann entscheidet man sich für Irland. Zum einen, weil Standard Life als Marke in Irland bereits seit 1834 präsent ist, zum anderen weil deutsche Unternehmen keine With Profit Verträge nach britischem Vorbild anbieten können. Und in With Profit Verträge sind nach wie vor die meisten unserer Kunden investiert.
Verbraucherschutz wird in Europa groß geschrieben. Um die Übertragung durchzuführen, müssen wir ein rechtliches Verfahren einhalten, das in der zentralen Gesetzgebung, die unser Geschäft regelt, festgelegt ist: „Part VII“ des Financial Services and Markets Act 2000, also des britischen Finanzdienstleistungs- und Börsengesetzes.
Zu einem „Part VII“-Übertragung gehört auch, dass wir unser geplantes Vorhaben dem schottischen Court of Session zur Genehmigung vorlegen. Ebenfalls involviert werden die Finanzaufsichtsbehörden der betroffenen Länder: die Prudential Regulation Authority (PRA), die Financial Conduct Authority (FCA), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die Central Bank of Ireland (CBI). Ihnen müssen wir Gelegenheit geben, das Vorhaben zu prüfen und ihre Ansichten einfließen zu lassen.
Während die politischen Verhandlungen rund um den Brexit zur Hängepartie geraten, nimmt unser Projekt zunehmend Fahrt auf.
Trotz unserer Bemühungen, für Transparenz und größtmögliche Verbindlichkeit zu sorgen, sind viele Kunden und Vertriebspartner verunsichert. Verständlich! Noch nie hat ein Mitglied der Europäischen Union einen Austritt angestrebt. Das in den Medien hochkochende Tauziehen um eine Einigung im britischen Parlament ist wenig hilfreich. Wir verschieben unseren abschließenden Gerichtstermin in der Hoffnung auf einen doch noch zustande kommenden Deal zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU mehrfach. Doch eine Einigung bleibt aus. Wir müssen und wollen Tatsachen schaffen.
Unser Plan ist von den deutschen, österreichischen, irischen und britischen Aufsichtsbehörden geprüft und wird am 19. März 2019 vom schottischen Gericht genehmigt. Grundlage für die positive Entscheidung ist unter anderem das Zusatzgutachten des unabhängigen Sachverständigen Tim Roff, in dem die erhobenen Einsprüche berücksichtigt werden.
Am 29. März 2019 werden die deutschen, österreichischen und irischen Versicherungsverträge auf Standard Life International DAC in Irland übertragen. Die Inhaber von betroffenen Versicherungsverträgen werden im Anschluss per Brief darüber informiert.
Nachdem die Übertragung stattgefunden hat, firmieren wir als Standard Life International DAC. Wir können nicht ohne Stolz verkünden, dass wir für unsere Kunden und Vertriebspartner nach wie vor stark aufgestellt sind.