
Zudem wurden bilanzielle Stolperfallen übersehen und eine umfassende Betreuung fand nicht statt. Insgesamt identifizierten die Autoren – die bbvs-Geschäftsführer Michael Diedrich und Karsten Rehfeldt sowie RA Alexander Schaub – 16 Kardinalfehler, deren Häufigkeit von 2,5 bis 95,7 Prozent reicht.
Fazit des DIA: ein äußerst flexibler Durchführungsweg
In ihrem Fazit bescheinigen die Autoren des DIA-Dossiers der Pensionszusage eine „Flexibilität wie kein anderer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung“. Wichtig sei, dass die entscheidenden Parameter berücksichtigt werden: eine gesetzeskonforme Basis, eine steueroptimierte Finanzierung, eine Anpassung an den Lebens- und Arbeitszyklus und eine regelmäßige Überprüfung. Maßvoll und für die begünstigte Person dennoch attraktiv ausgestaltet, könne sich die Pensionszusage „zur Sparkasse für das Unternehmen“ entwickeln.