
- Mindestens Beitragsrückgewähr bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn (maximal bis Alter 75)
- Erhalt der Berechnungsgrundlagen für den garantierten Rentenfaktor
- Optionen zum Rentenbeginn können noch drei Monate vor Ablauf verändert werden
- Der späteste Rentenbeginn liegt bei Alter 85. Somit kann das Kapital vor Rentenbeginn weiter arbeiten. Ab Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente gezahlt. Anstelle einer Rente kann vor Rentenbeginn eine Kapitalabfindung beantragt werden.