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Vererben und Verschenken mit WeitBlick

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Vermögen übertragen und die Kontrolle bewahren – drei Fallbeispiele

Unsere fondsgebundene Lebensversicherung WeitBlick ermöglicht nicht nur eine gezielte Ruhestandsplanung. Mit ihr lassen sich auch dank der Familien-Option die Weichen für eine gezielte und kontrollierte Vermögensübertragung stellen. Die folgenden Beispiele zeigen nur drei aus einer ganzen Reihe weiterer Konstellationen. Sie möchten eine konkrete Konstellation mit einer Expertin oder einem Experten aus unserem Haus besprechen? Dann wenden Sie sich an die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner in Ihrer Region.

Beispiel 1

Geld verschenken, Kontrolle behalten, Steuern sparen

Wer über Kapital verfügt und ein Kind hat, möchte es in der Regel finanziell gut abgesichert wissen. Belässt man es bei der gesetzlichen Erbfolge, fällt ab einem gewissen Vermögen Erbschaftsteuer an. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig über eine Schenkung nachzudenken und dabei die zum Teil hohen steuerlichen Freibeträge zu nutzen. Doch was, wenn der oder die Beschenkte – das Kind – Geld lieber ausgibt als vermehrt oder erwirtschaftet. Die Lösung: ein WeitBlick Vertrag mit folgender Konstellation: Ein Elternteil oder beide sind versicherte Person (VP) und Beitragszahler (BZ). Versicherungsnehmer ist zu 1 Prozent ein Elternteil und zu 99 Prozent das Kind. Die steuerfreie Schenkung bis maximal 400.000 Euro pro Elternteil findet zu Vertragsbeginn statt und kann im Zehnjahresrhythmus wiederholt werden. Zugriff auf das Kapital hätte das Kind nur mit Zustimmung des VN-Elternteils bzw. nach Versterben der letzten versicherten Person. Bei Tod des zuletzt versterbenden Elternteils fallen keine Kapitalertragsteuer und nur auf das 1 Prozent Erbschaftsteuer an.

Beispiel 2

Die Geldver­mehrungs- und Streit­vermeidungs­strategie

Vermögen kann leider auch Anlass zum Streit liefern – etwa wenn sich Lebenspläne ändern und Partnerschaften scheitern. Die anfängliche Gewissheit, im Streitfall eine finanzielle Übereinkunft zu finden, ist allzu oft der rosa Brille geschuldet. Mit der fonds­gebundenen Lebens­versicherung WeitBlick lässt sich festlegen, dass über gemeinsames Vermögen auch in Zukunft nur einvernehmlich entschieden werden kann. Das Beispiel: Beide Partner sind zu gleichen Teilen Versicherungsnehmer (VN) und versicherte Personen (VP). Solange diese Konstellation besteht, sind vermögensseitige Alleingänge ausgeschlossen. In einer etwas anderen Konstellation kann auch ein Kind im Vertrag berücksichtigt werden: Dann sind beide Partner VN, und das Kind ist die versicherte Person. Stirbt einer der VN, übernimmt der Überlebende den gesamten Vertrag.* Ein weiterer Vorteil: Das Vermögen nutzt – von Meinungsverschiedenheiten unberührt – während der gesamten Vertragslaufzeit die Wachstumschancen der gewählten Investmentfonds.

Beispiel 3

Die Familie ab­sichern und das Vermögen übertragen

Basis für unser Beispiel ist eine klassische Vater-Mutter-Kind-Situation. Angenommen, die Mutter bringt den größten Teil des Vermögens in die Familie ein und möchte sowohl die Familie absichern als auch die Vermögens­übertragung regeln. Dann kann folgende Vertrags­konstellation mit WeitBlick die Lösung sein: Versicherungs­nehmer (VN) 1 ist die Mutter, VN 2 das Kind, versicherte Personen (VP) 1 ist die Mutter und VP 2 ist der Vater. Würde die Mutter – VN 1 und VP 1 in einer Person – sterben, würde der Vater aufgrund der in den Bedingungen für WeitBlick beschriebenen Nachfolge­regelungen neuer VN. Der Vertrag läuft dann mit dem Vater als VN 1 und VP plus dem Kind als VN 2 weiter. Erst beim Tod des Vaters würde der Vertrag an das Kind ausgezahlt. Sollte der Vater zuerst sterben, liefe der Vertrag ebenfalls weiter mit der Mutter als VN 1 und VP sowie dem Kind als VN 2. Die Eltern behalten also in beiden Fällen bis zum Lebensende die Entscheidungs­vollmacht über das Vermögen.

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