Binäre Ausschlüsse
Unter „binären“ Ausschlüssen versteht abrdn nicht nachhaltige Geschäftspraktiken. Deshalb untersucht der Asset-Manager, ob bei Unternehmen ein Bezug zu kontroversen Geschäftsaktivitäten existiert. Diese sind definiert als:
- UN Global Compact (jeder Grundsatz)
- Umstrittene Waffen (keine Beteiligung)
- Konventionelle Waffen (max. 10 % Umsatz)
- Tabakproduzenten (max. 10 % Umsatz)
- Thermische Kohleförderung (max. 5 % Umsatz)
- Unkonventionelles Öl und Gas (max. 10 % Umsatz).
Ferner setzt abrdn bei der Auswahl auf einen „aktiven“ Screening-Prozess, der aus drei Elementen besteht: ESG House Score, Credit ESG Risk Rating und Risikosektor-Klassifizierung. Ein Unternehmen wird nur dann aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, wenn es mit hohem ESG-Risiko eingestuft wird oder in einem Sektor mit mittlerem/hohem Risiko tätig ist und einen ESG House Score von unter 45 hat. Unternehmen im mittleren/hohen Risikosektor und mit einem ESG Rating zwischen 45 und 55 sind investierbar, aber auf einer Beobachtungsliste. Diese wird laufend von uns überprüft und die Unternehmen werden zu besseren ESG-Praktiken ermutigt.