Private Vorsorge

Die private Vorsorge stellt die dritte Schicht der Altersversorgung dar. Zu ihr zählt man alle Produkte, die der Altersvorsorge oder dem Vermögensaufbau dienen und die nicht steuerlich gefördert sind. Das sind zum Beispiel kapitalbildende Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, aber auch Immobilien.

Im Gegensatz zur Basisversorgung und der betrieblichen Altersversorgung hilft der Staat bei der privaten Vorsorge nicht mit. Es gibt keine Förderung oder Steuervorteile während der Zeit, in der man anspart. Die Beiträge werden also aus dem Nettoeinkommen gezahlt.

Dafür wird die Rente aus einer Versicherung der dritten Schicht nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Da außerdem das Einkommen während der Rente in der Regel geringer ist als im Arbeitsleben, fällt auch der Steuersatz geringer aus. Und das Beste ist, dass die Zinserträge, die während der Anwartschaftsphase der Rentenversicherung erwirtschaftet wurden, steuerfrei sind. Besteuert werden nur die Zinsen, die während der Rentenbezugszeit entstehen.

Die private Vorsorge in der dritten Schicht ist außerdem unschlagbar flexibel: Sie können selbst bestimmen, wann Sie in Rente gehen möchten, ob Sie bereits vor Rentenbeginn einen Teil Ihres Vermögens ausbezahlt haben möchten, ob Sie bei Vertragsende lieber eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung möchten. Ideal ist die private Vorsorge auch für alle, die ihr Vermögen verschenken oder vererben möchten.

 

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