Basisvorsorge
Die Basisversorgung ist die sogenannte erste Schicht der Altersvorsorge. Sie dient zur Grundsicherung des Einkommens im Alter. Die meisten Menschen in Deutschland kommen als Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) mit ihr in Kontakt.
Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, z.B. als Selbstständiger, sollte eine private Basisrente abschließen – die Rürup-Rente. Auch für Angestellte mit besonders hoher Einkommensteuerbelastung eignet sie sich aufgrund hoher Steuervorteile bestens: Bis zu € 20.000 an Beiträgen können pro Person und Jahr als Sonderausgaben angesetzt werden.
Damit aus den Beiträgen auch in jedem Fall eine Basisrente wird, hat der Gesetzgeber Vorkehrungen getroffen. So genießen Rürup-Verträge in der Ansparphase besonderen Schutz: vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und auch vor der Pfändung im Falle einer Insolvenz.
Das bedeutet aber auch: Eine Basisrente kann nicht zurückgekauft, vererbt, beliehen, verkauft oder verschenkt werden.
Das Kapital darf nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden, nicht aber „auf einen Schlag“ (das nennt man „Kapitalisierung“).
Und noch eine Einschränkung gibt der Gesetzgeber der Basisrente mit: Die Rente kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen – so lange müssen Sie sich also gedulden.
1 In der Ansparphase sind die Beiträge, die ein Selbstständiger bereits in eine Basisrente eingezahlt hat, bis zu den von Lebensalter und Beitragshöhe abhängigen Freigrenzen bis max. 238.000 Euro pfändungs- und insolvenzssicher. Nach heutigen Rechtskenntnissen sprechen gewichtige Argumente dafür, dass auch nach Eintritt einer Insolvenz fortlaufende Beiträge in die Basisrente in diesem Umfang insolvenzgeschützt sind. In der Rentenphase sind Rentenleistungen max. bis zur Höhe des nicht pfändbaren Arbeitseinkommens pfändungs- und insolvenzsicher.
