Möglichkeiten

Rentenversicherung

Drei Schichten der Altersvorsorge

Der deutsche Gesetzgeber hat die Altersvorsorge in drei Schichten unterteilt: die Basisversorgung (erste Schicht), die Zusatzversorgung (zweite Schicht) und Kapitalanlageprodukte (dritte Schicht). Alle Produkte zur Altersvorsorge lassen sich einer dieser drei Schichten zuordnen.

Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist die staatliche Förderung der ersten und zweiten Schicht. Dabei schreibt Ihnen der Staat aber genau vor, wann und wie Sie an Ihr Geld kommen.

Basisversorgung (Erste Schicht)

Ideal für Selbstständige und für Angestellte mit hoher Einkommenssteuerbelastung:

Details zur Basisversorgung

Betriebliche Altersversorgung (Zweite Schicht)

Ideal für alle Angestellten:

Details zur betrieblichen Altersversorgung

Private Vorsorge (Dritte Schicht)

Ideal für alle großen Ansprüche:

Details zur privaten Vorsorge

1In der Ansparphase sind die Beiträge, die ein Selbstständiger bereits in eine Basisrente eingezahlt hat, bis zu den von Lebensalter und Beitragshöhe abhängigen Freigrenzen bis max. 238.000 Euro pfändungs- und insolvenzssicher. Nach heutigen Rechtskenntnissen sprechen gewichtige Argumente dafür, dass auch nach Eintritt einer Insolvenz fortlaufende Beiträge in die Basisrente in diesem Umfang insolvenz­geschützt sind. In der Rentenphase sind Rentenleistungen max. bis zur Höhe des nicht pfändbaren Arbeitseinkommens pfändungs- und insolvenzsicher.

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