Möglichkeiten
Drei Schichten der Altersvorsorge
Der deutsche Gesetzgeber hat die Altersvorsorge in drei Schichten unterteilt: die Basisversorgung (erste Schicht), die Zusatzversorgung (zweite Schicht) und Kapitalanlageprodukte (dritte Schicht). Alle Produkte zur Altersvorsorge lassen sich einer dieser drei Schichten zuordnen.
Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist die staatliche Förderung der ersten und zweiten Schicht. Dabei schreibt Ihnen der Staat aber genau vor, wann und wie Sie an Ihr Geld kommen.
Basisversorgung (Erste Schicht)
Ideal für Selbstständige und für Angestellte mit hoher Einkommenssteuerbelastung:
- hohe Steuervorteile (bis zu € 20.000 sind pro Person pro Jahr ansetzbar)
- Hartz-IV-geschützt
- pfändungs- und insolvenzsicher1
- Rentenbeginn und Verfügung erst ab 60
- nur als lebenslange Rente (kein Kapitalwahlrecht)
Betriebliche Altersversorgung (Zweite Schicht)
Ideal für alle Angestellten:
- Beiträge – im Rahmen bestimmter Höchstbeträge – steuer- und sozialabgabenfrei
- privatinsolvenz- und Hartz-IV-sicher (in der Ansparphase)
- Rentenbeginn und Verfügung erst ab 60
- wahlweise lebenslange Rente oder einmalige Auszahlung (Kapitalwahlrecht)
Details zur betrieblichen Altersversorgung
Private Vorsorge (Dritte Schicht)
Ideal für alle großen Ansprüche:
- Ohne staatliche Förderung, dafür volle Flexibilität
- Steuervorteile beim Übergang in die Rentenphase
- Vermögen kann vererbt, verschenkt und übertragen werden
1In der Ansparphase sind die Beiträge, die ein Selbstständiger bereits in eine Basisrente eingezahlt hat, bis zu den von Lebensalter und Beitragshöhe abhängigen Freigrenzen bis max. 238.000 Euro pfändungs- und insolvenzssicher. Nach heutigen Rechtskenntnissen sprechen gewichtige Argumente dafür, dass auch nach Eintritt einer Insolvenz fortlaufende Beiträge in die Basisrente in diesem Umfang insolvenzgeschützt sind. In der Rentenphase sind Rentenleistungen max. bis zur Höhe des nicht pfändbaren Arbeitseinkommens pfändungs- und insolvenzsicher.

